Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.2015

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in zwei Abschnitte (A und B) untergliedert. Abschnitt A bezieht sich auf die Trainingsleistungen wie beispielsweise Personal- und Athletiktraining. Abschnitt B nimmt Bezug auf das Aus- und Fortbildungsprogramm.


A. Trainingsleistungen

A1. Dauer und Verrechnung von Trainingsleistungen

Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Dieser Zeitraum beinhaltet das Training mit dem Kunden vor Ort. In den Preis einer einzelnen Trainingsstunde eingeschlossen sind An- und Abfahrt sowie Trainingsplanung und Dokumentation der Trainingsergebnisse. Bei Überziehung einer Trainingsstunde wird ab 15 Min eine weitere halbe Stunde verrechnet (anteilig vom Preis der Personal Trainings Einzelstunde).


A2. Leistungsverweigerungsrecht

Die Kraftwerkstatt ist berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Trainingsleistungen zu ver-weigern, wenn das vereinbarte Entgelt nicht vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit auf das unten angeführte Konto:

Inhaber: Mag. Daniel Müllner

IBAN: AT642011100038470764

BIC/SWIFT: GIBAATWWXXX


Eingezahlt wird, bzw. wenn nicht vor Ort und vor Beginn der Trainingseinheit in bar bezahlt wird.


A3. Stornierung durch den Kunden

(1) Die Stornierung einer Betreuungseinheit bedarf der Schriftform. Dies kann auf elektronischem Wege per Mail, SMS, o.ä. oder schriftlich per Brief erfolgen.

(2) Die Absage einer vereinbarten Betreuungseinheit durch den Kunden ist nur dann kostenfrei möglich, wenn diese spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungszeitpunkt erfolgt. Erfolgt die Absage kurzfristig (kürzer als 24 Stunden vor Trainingsbeginn) gilt die Betreuungseinheit als konsumiert und ist zu bezahlen. Erscheint der Kunde/ die Kundin kommentarlos nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so gilt die Betreuungseinheit ebenso als konsumiert und ist zu bezahlen.

(3) Für Projekte und andere Leistungen gilt eine Stornierung dann als zeitgemäß, wenn diese spätestens 21 Tagen vor dem vereinbarten Zeitpunkt schriftlich erfolgt. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes zu entrichten. Erfolgt die Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, sind 30 % des Auftragswertes als Stornobetrag zu entrichten. Erscheint der Kunde / die Kundin ohne vorherige Bekanntgabe nicht zum vereinbarten Projekt-Termin beziehungsweise erfolgt die schriftliche Stornierung in einem Zeitraum von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, so ist der gesamte Betrag zu bezahlen.


A4. Trainerwechsel

Der Kraftwerkstatt steht es frei, die vereinbarten Leistungen durch beliebige qualifizierte Mitarbeiter aber auch durch Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. Ein Trainerwechsel berechtigt den Kunden nicht zur Vertragsauflösung.


A5. Verzugszinsen/Betreibungsspesen

(1) Für den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz der Österreichischen Nationalbank aus jenem Betrages vereinbart, mit dem der Kunde in Verzug ist. Für das erste Halbjahr ab Vertragsschluss, ist der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Basiszinssatz maßgeblich.

(2) Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(3) Ebenso verpflichtet sich der Kunde, im Fall seines Zahlungsverzugs sämtliche Kosten der Einbringlichmachung der aushaftenden Forderung, insbesondere Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen, soweit diese zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind.


A6. Haftung

(1) Alle Kunden haften für selbst verschuldete Unfälle, Sach-, Vermögens- und Personenschäden.

(2) Alle Kunden sollten gesund und ausreichend belastbar für das Training sein. In jedem Fall ist vorab eine Bestätigung der Sporttauglichkeit durch einem (Sport-) Arzt anzu-raten. In der Kraftwerkstatt erfolgt in jedem Fall eine umfangreiche Evaluierung jedes Kunden und jeder Kundin. Im Zuge dieser sind alle körperlichen Einschränkungen und relevanten Medikamente bekannt zu geben. Alle Informationen, die nicht auf den Erhebungsblättern aufscheinen, lagen zum Zwecke der Trainingsplanung und –steuerung nicht vor.

(3) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Ansprüche für Sach- oder Vermögensschäden, die die Kunden erleiden, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.

(5) Die Kraftwerkstatt haftet nicht für Schäden, die die Kunden Dritten zufügen.

(6) Die Kraftwerkstatt haftet nicht für Schäden, die aus der praktischen Anwendung oder dem Missbrauch der vermittelten Techniken außerhalb des Fortbildungskurses entstehen.


A7. Vertraulichkeit

(1) Die Kraftwerkstatt und all jene, die in deren Auftrag tätig werden, betrachten sich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Es werden keine Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden / der Kundin an Dritte weitergegeben.

(2) Die Kunden erklären sich jedoch damit einverstanden, dass ihre Daten im Bedarfsfall an betreuende Ärzte übermittelt werden.


A8. Gerichtsstandvereinbarung

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund dieser Vereinbarung und im Zusammen-hang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Wien. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.